Die Betriebskostenabrechnung kann man 3 Jahre überprüfen lassen oder für 3 Jahre überprüfen lassen, was auch in der Regel dann gemacht wird, bei Gemeinden, wo es Schlichungsstellen oder Schlichtungsämter gibt sonst eben beim Bezirksgericht.
Ich würde da aber empfehlen, im Vorfeld natürlich sich die Belege einmal anzusehen um einmal festzustellen, welche Positionen sind hier diejenigen, die mich stören oder die ich nicht für korrekt erachte. Das wird auch von den Gerichten immer strenger gesehen, also nur zu sagen, ich glaube sie ist falsch und warte auf ein Gutachten von irgendeinem Sachverständigen ist wohl zu wenig und dann wird eben festgestellt, ob die Weiterverrechnung zulässig war oder nicht.