Die Untermiete ist ein Mietvertrag mit dem Hauptmieter einer Wohnung, nicht mit dem Eigentümer einer Wohnung. Als Untermieter teile ich das Schicksal des Hauptmietvertrages, das heißt, wenn der Hauptmietvertrag erfolgreich aufgekündigt wird, verliere ich auch meinen Untermietvertrag. Wenn der Hauptmieter seinen Mietvertrag aufkündigt, kann er zwar den Untermieter seinem Vermieter vorschlagen als neuen Hauptmieter. Der ist aber jetzt nicht daran gebunden mich auch als Nachfolger zu nehmen.
Machen wir es einfacher, Untermiete ist immer dann verboten, wenn das gesamte Objekt untervermietet werden soll und der Hauptmieter dort nicht mehr wohnt. Wenn die Untermiete unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Hauptmiete ist oder wenn aufgrund der Untervermietung so viele Personen in dem Objekt wohnen, dass ein Überbelag besteht, dann ist es jedenfalls verboten.
Die Miete bei einem Untermietvertrag darf maximal 150% der Hauptmiete zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer betragen.