Großes Thema für eine Minute. Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass ein jedes Zinshaus, das vor Ende des zweiten Weltkrieges errichtet wurde, dass ist der Mai 1945, unter dieses Richtwertgesetz fällt. Das heißt, die Mietzinsbildung dort wird nach dem Richtwert berechnet.Der aktuelle Richtwert jetzt ist € 5,39 pro m2 und Monat, kalt, netto. Das heißt ohne Umsatzsteuer, ohne Betriebskosten, ohne Stromkosten usw. Dazu gibt es Aufschläge und Abschläge. Den größten Aufschlag kann ich machen über die Lage. Im 1. Bezirk kann das gehen bis zu einem Aufschlag von € 9, € 10, € 11. Das heißt, ich kann dort statt € 5,39 bis € 15, € 16, € 17 sogar verlangen.Weitere Aufschläge sind Grünruhelage, Kabelfernsehen, Ausstattung usw. In der Theorie recht schön. In der Praxis ist es so, es gibt leider keinen Katalog, wo man sagt, eine Wohnung im zweiten Stock mit Lift, Grünruhelage, nicht laut, hat so und so viel Prozent Aufschlag. Das ist Ausmachungssache, das ist Einschätzungssache. Ich muss es nur im Mietvertrag erwähnen und darlegen. Aber es ist nicht fix und das ist das große Problem am Wiener Mietrecht und am österreichischen Mietrecht. Nix ist fix.